Im Prüfungsportal der FernUniversität können Sie
Anmeldungen sind mit dem FernUni-Account möglich.
Werden in einer Fakultät mündliche Prüfungen durchgeführt, können Studierende diese unter bestimmten Voraussetzungen als Videoprüfung ablegen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht – Grundlage ist die Prüfungsordnung bzw. der Beschluss des Prüfungsausschusses und das Einverständnis der Prüfenden. Nachfragen bzw. Anträge auf Durchführung einer Videoprüfung sind an das entsprechende Prüfungsamt (Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften) bzw. an das jeweilige Lehrgebiet (Fakultät für Mathematik und Informatik) zu richten.
Infomationsseiten der Fakultäten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen:
In der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften werden zzt. keine mündlichen Prüfungen durchgeführt.
Nur der ganz normale Stress bei 1500ster Videokonferenz-Prüfung der FernUniversität
[FernUni-Aktuelles, 22.06.2007]