Reform des Bachelor of Laws
Im Folgenden möchten wir Sie über den Inhalt der Reform des Studiengangs „Bachelor of Laws“ sowie über die entsprechenden Auswirkungen informieren.
Bitte beachten Sie, dass alle folgenden Informationen vorläufig und daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich sind. Sobald sich weitere Entwicklungen ergeben oder neue Informationen dazu kommen, erfahren Sie es hier. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Stand: 11. Mai 2022
- Es wurde ein Bereich FAQ mit den am häufigsten gestellten Fragen erstellt.
- Aufzeichnung der Informationsveranstaltung eingestellt. Beachten Sie: Das Video spiegelt den Informationsstand vom 9. Mai 2022 wider. Zum Video
Schnellübersicht
- Alle Studierenden, die sich ab dem 1. Dezember 2022 in den Studiengang "Bachelor of Laws" einschreiben (Studienstart: 1.4.2023), werden in die neue Prüfungsordnung mit einem Umfang von 180 ECTS (6 Semester in Vollzeit) eingeschrieben.
- Studierende, die vor dem 1. April 2023 den Studiengang "Bachelor of Laws" aufgenommen haben, können diesen noch nach altem Recht mit einem Umfang von 210 ECTS (7 Semester in Vollzeit) abschließen.
- Studierende, die vor dem 1. April 2023 den Studiengang "Bachelor of Laws" aufgenommen haben, erhalten ferner die Möglichkeit in die neue Prüfungsordnung zu wechseln. Ab dem 1. April 2023 werden diese Studierende im Rahmen ihrer Rückmeldungen auf diese Wechseloption hingewiesen.
Hintergrund und zeitlicher Ablauf

Zur Beschreibung der Abbildung
Das Verfahren zur Reakkreditierung und zur geplanten Reform des Studiengangs "Bachelor of Laws" wurde 2020 eingeleitet und befindet sich seitdem in der Durchführung. Im Sommersemester 2022 ist eine Nachbelegung von Modulen bis zum 15. Mai noch möglich. Voraussichtlich im Juni 2022 entscheidet der Akkreditierungsrat über das Reformvorhaben. Für das Wintersemester 2022/2023 können Module bis zum 31. Juli belegt werden. Voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2022 kann man sich in den neuen Bachelor ein- bzw. umschreiben. Ab dem Sommersemester 2023 startet voraussichtlich der neue Bachelor of Laws mit 180 ECTS.
Der Studiengang „Bachelor of Laws“ befindet sich derzeit in einem Reakkreditierungsverfahren. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Qualität eines Studiengangs durch externe Expertinnen und Experten geprüft und bewertet wird. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verfolgt in diesem Zuge Änderungen, die die Studierbarkeit des Studiengangs verbessern. Eine der zentralen Neuerungen soll die Reduzierung des ECTS-Umfangs von derzeit 210 ECTS auf dann 180 ECTS sein. Zugleich möchte die Fakultät das Profil des Studiengangs schärfen, indem ein größerer Fokus auf das Wirtschaftsrecht gelegt werden soll. Der Studiengang soll sich zudem stärker zeitgemäßen Thematiken wie beispielsweise dem Bereich Digitalisierung und Recht widmen. Ein weiteres Ziel des Reformprozesses ist auch die Erreichung einer besseren Vergleichbarkeit und Harmonisierung mit anderen Bachelorstudiengängen an der FernUniversität sowie mit juristischen Bachelor-Studiengängen anderer Hochschulen.
Der Prozess der Reakkreditierung ist zweigeteilt: Im ersten Schritt hat die Akkreditierungsagentur AQAS den Studiengang sowie die Reformvorschläge begutachtet und eine Reakkreditierung empfohlen, ohne sogenannte Auflagen zu erteilen. Im zweiten Schritt des Reakkreditierungsverfahrens werden der Studiengang und die Reformvorschläge vom Akkreditierungsrat (www.akkreditierungsrat.de) begutachtet. Die Befassung des Akkreditierungsrates wird frühestens im Juni 2022 erfolgen (ggf. erst im September 2022).
Aus diesem Grund betonen wir an dieser Stelle ausdrücklich, dass die nachfolgenden Informationen unverbindlich sind und nur den aktuellen Stand des Reformvorhabens wiedergeben. Insbesondere kann es derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Auflagen durch den Akkreditierungsrat kommt, die zwingende Änderungen am Studiengang und am Reformvorhaben mit sich bringen können.
Geplant ist, dass eine neue Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Laws mit 180 ECTS ab dem 1. April 2023 (Beginn des Sommersemesters 2023) in Kraft tritt. Eine Einschreibung für neue Studierende soll vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2023 möglich sein. Bestandsstudierende erhalten die Möglichkeit, in die neue Studien- und Prüfungsordnung zu wechseln oder in der alten zu verbleiben. Über die technische Umsetzung des Wechsels informieren wir zeitnah.
Die derzeitigen Planungen sehen vor:
Studierende, die in den Studiengang Bachlor of Laws mit 210 ECTS eingeschrieben sind, erhalten – sofern die neue Prüfungsordnung zum 1. April 2023 in Kraft tritt – bis einschließlich 31. März 2030 die Gelegenheit, ihr Studium nach "altem" Recht abzuschließen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die bereits pauschal sämtliche Gründe einer Studienverlängerung berücksichtigt und nicht verlängert werden kann. Für den Abschluss ist relevant, dass die letzte Prüfungsleistung spätestens am 31.03.2030 abgeschlossen wird.
Änderungen
Die geplanten Änderungen lassen sich in zwei Blöcke teilen: in einen formalen und einen inhaltlichen Block. Die formalen Änderungen betreffen den Studienumfang. Bei den inhaltlichen Änderungen stehen die Module und Modulinhalte im Vordergrund.
Formale Änderungen
Zukünftig soll der Studienumfang im Bachelor of Laws 180 ECTS (statt bisher 210 ECTS) betragen. Dies verringert die Studien- und Prüfungslast und steigert damit die Studierbarkeit.
In künftigen Studienverlaufsplänen soll es eine Mischung aus Modulen mit 5 ECTS und Modulen mit 10 ECTS geben. So ließe sich ein Studienabschluss beispielsweise
- in Vollzeit nach 6 Semestern (30 ECTS/Semester),
- in Teilzeit nach 9 Semestern (20 ECTS/Semester) oder nach 12 Semestern (15 ECTS/Semester)
erreichen.
Zudem wird der Wahlbereich um 10 ECTS gekürzt. Künftig sind im Wahlbereich nur noch Module im Umfang von 20 ECTS zu absolvieren.
Inhaltliche Änderungen
Die bisherigen wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtmodule sollen künftig nicht mehr zum Pflichtbereich des Studiengangs zählen, sondern in den Bereich der Wahlmodule verschoben werden. Dies soll auch für das Internationale Privat- und Zivilprozessrecht (55110) gelten.
Im Bereich der Pflichtmodule wird es ferner folgende Änderungen geben:
- Neues Modul 55117 – Wirtschaftsstrafrecht (10 ECTS),
- Neues Modul 55118 – Verwaltungsprozessrecht (5 ECTS),
- Neues Modul 55116 – Betriebswirtschaftslehre für Juristinnen und Juristen (5 ECTS),
- Neue Module 55114 und 55115 – Europarecht I + II (je 5 ECTS),
- Ergänzung des Moduls Propädeutikum (55100) um Digitalkompetenzen,
- Reduzierung des Modulumfangs im Modul Rhetorik von 10 ECTS auf 5 ECTS,
- Reduzierung des Umfangs des Bachelorseminars von 10 ECTS auf 5 ECTS.
Im Bereich der Wahlmodule soll es folgende Änderungen geben:
- Die bisherigen wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtmodule 31011, 31021 und 31031 und Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (55110) sollen nunmehr Wahlmodule sein,
- Es sollen neue Wahlmodule mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung angeboten werden (beispielsweise Wirtschaftsverwaltungsrecht mit 10 ECTS),
- Perspektivisch soll es ein eigenes Wahlmodul aus dem Bereich Digitalisierung geben.
Auf Grundlage des zuvor Gesagten sähe ein möglicher Studienverlaufsplan ab dem 1. April 2023 (mit Beginn des Sommersemesters 2023) wie folgt aus:
Studienverlaufsplan
1. Semester | 2. Semester |
---|---|
55100 Propädeutikum (10 ECTS) 55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS) 55104 Staats- und Verfassungsrecht (10 ECTS) | 55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS) |
3. Semester | 4. Semester |
55106 Schuldrecht Besonderer Teil (10 ECTS) | 55105 Arbeitsvertragsrecht (10 ECTS) 55117 Wirtschaftsstrafrecht (10 ECTS) 55109 Unternehmensrecht I (10 ECTS) |
5. Semester | 6. Semester |
55113 Zivilprozessrecht (10 ECTS) | 55112 Rhetorik und Verhandeln für Juristen (5 ECTS) Wahlmodul 2 (10 ECTS) Seminar (5 ECTS) Bachelorarbeit (10 ECTS) |
1. Semester | 2. Semester |
---|---|
55100 Propädeutikum (10 ECTS) 55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS) | 55104 Staats- und Verfassungsrecht (10 ECTS) |
3. Semester | 4.Semester |
55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS) | 55106 Schuldrecht Besonderer Teil (10 ECTS) |
5. Semester | 6. Semester |
55105 Arbeitsvertragsrecht (10 ECTS) | 55109 Unternehmensrecht I (10 ECTS) 55117 Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (10 ECTS) |
7. Semester | 8. Semester |
55113 Zivilprozessrecht (10 ECTS) | Wahlmodul 1 (10 ECTS) Wahlmodul 2 (10 ECTS) |
9. Semester | |
55112 Rhetorik und Verhandeln für Juristen (5 ECTS) |
1. Semester | 2. Semester |
---|---|
55100 Propädeutikum – Teilbearbeitung: Studienstart (5 ECTS) 55101 Allgemeiner Teil des BGB (10 ECTS) | 55104 Staats- und Verfassungsrecht (10 ECTS) |
3. Semester | 4.Semester |
55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil (10 ECTS) | 55107 Einführung in das Strafrecht und Besonderer Teil I (10 ECTS) |
5. Semester | 6. Semester |
55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung – Teilbearbeitung: Sachenrecht (5 ECTS) | 55108 Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung – Teilbearbeitung: Recht der Kreditsicherung (5 ECTS) 55111 Allgemeines Verwaltungsrecht (10 ECTS) |
7. Semester | 8. Semester |
55109 Unternehmensrecht I – Teilbearbeitung: Handelsrecht (5 ECTS) | 55117 Wirtschaftsstrafrecht (10 ECTS) 55109 Unternehmensrecht I – Teilbearbeitung: Gesellschaftsrecht (5 ECTS) |
9. Semester | 10. Semester |
55113 Zivilprozessrecht (10 ECTS) | 55116 BWL für Juristinnen und Juristen (5 ECTS) Wahlmodul 1 (10 ECTS) |
11. Semester | 12. Semester |
55112 Rhetorik und Verhandeln für Juristen (5 ECTS) | Abschlussseminar (5 ECTS) Bachelorarbeit (10 ECTS) |
Übergangsszenarien bei Modulbelegung
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht aller Szenarien, welche bei einem Wechsel vom 210er-Modell ins 180er-Modell denkbar sind. Konkret beschäftigen sich die unten stehenden Darstellungen mit den geplanten Veränderungen im Studienverlaufsplan. Ziel ist es, allen Wechselwilligen einen möglichst reibungslosen Übergang von alt nach neu zu ermöglichen.
Daraus folgt, dass dieser Abschnitt nur für diejenigen Studierenden interessant ist, die bereits vor dem 1. April 2023 im Studiengang Bachelor of Laws immatrikuliert waren.
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Sie haben BWL-Module (31011, 31021 oder 31031) bereits absolviert und bestanden.
- Bis zu zwei BWL-Module sollen Sie im neuen Bachelor of Laws als Wahlfächer verwenden können. Damit hätten Sie den kompletten Wahlbereich im neuen Bachelor erledigt.
- Das neue Modul BWL für Juristinnen und Juristen (55116) soll nur dann anerkennbar sein, wenn das BWL-Modul Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (31001) erfolgreich absolviert worden ist. Eine Anerkennung auf Grundlage der BWL-Module 31011, 31021 und/oder 31031 soll nicht möglich sein.
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Sie haben nach dem 210er-Modell das Pflichtmodul Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts (55104) und das Wahlmodul Wirtschafts- und Verfassungsrecht der EU (55208) absolviert.
- In diesem Fall sollen Sie sich im neuen Bachelor of Laws die Pflichtmodule Europarecht I + II (55114 + 55115) anerkennen lassen können.
- Beachten Sie bitte an dieser Stelle, dass eine Anerkennung der beiden Europarechtsmodule nur dann erfolgen können soll, wenn sowohl 55104, als auch 55208 bestanden wurden. Fehlt eines dieser Module, soll keine (auch keine teilweise) Anerkennung stattfinden.
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Sie haben im 210er-Modell das Modul Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (55205) belegt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen.
- Dann sollen Sie sich das neue Pflichtmodul Wirtschaftsstrafrecht (55117) im neuen Bachelor anerkennen lassen können.
- Keine Anerkennung des Moduls soll erfolgen, wenn Sie lediglich das Modul Einführung in das Strafrecht und Besonderer Teil I (55107) absolviert haben.
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Sie haben im 210er-Modell das Modul Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts (55111) belegt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen.
- Hierdurch sollen Sie sich das neue Pflichtmodul Verwaltungsprozessrecht (55118) nicht anerkennen lassen können. Die Inhalte des neuen Moduls sollen weit über das hinaus gehen, was in 55111 derzeit verlangt wird.
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Sie haben im 210er-Modell das Modul Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (55110) belegt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen.
- Dieses Modul können Sie sich im neuen Bachelor als ein Wahlmodul anerkennen lassen.
Häufig gestellte Fragen zur Reform des Studiengangs "Bachelor of Laws"
Wie sicher ist es, dass die Reform umgesetzt wird?
Alle Reformvorschläge und -unterlagen befinden sich derzeit beim Akkreditierungsrat als zuständigem Gremium. Dieser entscheidet voraussichtlich im Sommer. Wir gehen davon, dass unser Antrag (inklusive des Reformvorhabens) überwiegend genehmigt wird.
Ich habe nach altem Modell alle Leistungen bis auf WiWi absolviert. Habe ich bei einem Wechsel in die 180 ECTS-Variante mein Studium automatisch erfolgreich beendet?
Nein. Wenn Sie sich die Module nicht anderweitig anerkennen lassen können, würden Ihnen in jedem Fall die Module 55114 (Europarecht I), 55115 (Europarecht II), 55116 (BWL für Juristinnen und Juristen) 55117 (Wirtschaftsstrafrecht) sowie 55118 (Verwaltungsprozessrecht) fehlen. Diese müssten dann noch absolviert werden. Etwaige Übergangskonstellationen zu den geplanten neuen Modulen finden Sie unter dem Punkt Übergangsszenarien.
Welche Auswirkungen wird die Reform des LL.B. auf den Studiengang "Erste Juristische Prüfung" haben?
Derzeit wirkt sich die Reform des Bachelor of Laws nicht auf den Studiengang "Erste Juristische Prüfung" aus. Sie können ihn also gemäß der aktuell geltenden Prüfungsordnung studieren. Jedoch weisen wir auf die Änderung des Juristenausbildungsgesetzes NRW hin, welche uns als Fakultät verpflichtet, zum 1. Oktober 2023 eine entsprechende neue Prüfungsordnung in Kraft treten zu lassen. Insoweit verweisen wir auf die Hinweise zu den Änderungen des JAG NRW. Über darüber hinausgehende Änderungen im Studiengang EJP werden wir gesondert informieren.
Welche Auswirkungen wird die Reform des LL.B. auf den Studiengang "Master of Laws" haben?
Zukünftig wird es zu einer Anpassung des Studiengangs "Master of Laws" kommen. Die Anpassung würde deshalb notwendig werden, da der Studiengang "Master of Laws" derzeit 90 ECTS umfasst und in Kombination mit dem neuen Bachelor of Laws Studierende auf lediglich 270 ECTS kommen würde. Die Anforderungen an Bachelor- und Masterstudiengänge sehen jedoch vor, dass nach einem Masterabschluss insgesamt 300 ECTS erreicht worden sind.
Bis zur Anpassung soll auf eine bereits bestehende Regelung in der Prüfungsordnung LL.M. zurückgegriffen werden, welche in diesem Fall Anwendung findet, um zusätzliche 30 ECTS zu erbringen.
Nach § 4 Abs. 1 lit. d) S. 2 PO LLM absolvieren die betroffenen Studierenden vor dem offiziellen Start ihres Masterstudiums drei Module aus folgendem Katalog:
- Wahlbereich des Bachelor of Laws (nur solche Module, die nicht schon für den LL.B. verwendet wurden) und/oder
- Wahlbereich des Master of Laws (diese Module können anschließend nicht mehr im Wahlbereich des LL.M. verwendet werden).
Wie wirkt es sich aus, wenn ich beim Wechsel in den neuen LL.B. bereits mehr als zwei Wahlmodule absolviert habe?
Hier wird es aller Voraussicht nach eine Möglichkeit geben, Ihre Wahlmodule sinnvoll einzusetzen. Überdies weisen wir daraufhin, dass Kenntnisse in Modulen, welche nicht im Abschlusszeugnis auftauchen, mittels Notenbescheid nachgewiesen werden können.
Sollten Sie Fragen hierzu haben,...
...wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen der Fachstudienberatung zu den üblichen Sprechzeiten oder per Mail an fachstudienberatung.rewi. Sie können dort Ihre Fragen loswerden und ein Telefongespräch mit uns vereinbaren.